Hygienekonzept aktualisiert: Regelungen zu Wiederzulassung und Maskenpflicht

Die Wiederzulassung zum Besuch des BFW nach einem postitiven Test ist ausnahmslos mit Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines negativen Antigen-Schnelltests möglich (durchgeführt von einer zertifizierten Teststelle oder vom Hausarzt). Die Maske darf im Unterricht abgenommen werden, wenn sich der Teilnehmer an seinem Sitzplatz befindet und der Abstand von 1,5 m zuverlässig gewahrt ist.

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