Zugang zum BFW Haupteingang gesperrt

Aufgrund der Bauarbeiten ist die Avenida zum Haupteingang seit Dienstag, den 11.03.2025 bis auf Weiteres gesperrt. Mitarbeiter, Rehabilitanden, Hotelgäste und Besucher können dauerhaft nur den Eingang über die Rückseite des BFWs (lnnenhof - gegenüber dem Haupteingang) nutzen. Von Montag bis Freitag ist der Zugang zur Ausbildung in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr über den Eingang des Gebäudes 3.3 möglich.
Bitte beachten Sie, dass ab 11.03.2025 bis auf Weiteres der Fahrradeinstellplatz am Gebäude 3.2 weder zugänglich ist, noch genutzt werden kann. Eine entsprechende Beschilderung wurde vom Dienstleistungsbereich 3, Haustechnik 1 angebracht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Weiterbildungsprämie

Weiterbildungsprämie für Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen

Ihr Leistungsträger ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter und Sie befinden sich in einer zweijährigen Umschulung mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss? Dann können Sie nach bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung bei Ihrem Leistungsträger eine Weiterbildungsprämie von insgesamt 2.500 Euro beantragen.

Weiterbildungsprämie beantragen

Ihr Leistungsträger ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter und Sie befinden sich in einer zweijährigen Umschulung mit staatlich anerkanntem Berufsabschluss? Dann können Sie nach bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung bei Ihrem Kostenträger eine Weiterbildungsprämie von insgesamt 2.500 Euro beantragen (davon 1.000 Euro für die Zwischen- und 1.500 für die Abschlussprüfung).

Die Prämie wird Ihnen nach Vorlage Ihres erfolgreich erworbenen Prüfungszeugnisses von jenem Kostenträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) ausbezahlt, der Ihnen auch die Maßnahme finanziert hat.

Nähere Informationen erhalten Sie hier (bitte klicken)!

 

Weiterbildungsprämie beantragen: Das gilt für Bezieher von Bürgergeld!

Ein Bezieher von Bürgergeld erhält im o.g. Fall einen höheren Regelbezug. Wenn ein Alleinstehender zum Beispiel eine berufsabschlussbezogene Qualifizierung im BFW absolviert, bekommt er statt der üblichen 563 Euro monatlich Regelbedarf einen Betrag von 910,05 € monatlich.

Beispielrechnung (Angaben ohne Gewähr):

   563,00 Euro Bürgergeld

+ 197,05 Euro (35 % Mehrbedarf aufgrund einer Qualifizierung via LTA nach § 49 SGB IX)

+ 150,00 Euro (Weiterbildungsgeld)

= 910,05 Euro monatlich

+ 2.500 Euro Weiterbildungsprämie