Voraussetzungen für berufliche Rehabilitation

Werden Ihnen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt, haben Sie Anspruch auf berufliche Rehabilitationsmaßnahmen. Diese sollen Sie dabei unterstützen, trotz Erkrankung oder Behinderung möglichst dauerhaft ins Berufsleben wiedereingegliedert zu werden. Es gibt Maßnahmen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven durch eine Umschulung im Berufsförderungswerk (BFW) München ermöglichen. Wir zeigen Ihnen den Weg zu uns: Vom Rehabilitationsantrag bis zur beruflichen Rehabilitationsmaßnahme.

Persönliche Voraussetzungen für berufliche Rehabilitation

Sie erfüllen die Voraussetzungen für berufliche Rehabilitation, wenn:

  • Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und
  • durch die Rehabilitationsleistungen die Chance besteht, Ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und Ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

 

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für berufliche Rehabilitation


Zu den persönlichen Voraussetzungen müssen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden, die sich von Reha-Leistungsträger zu Reha-Leistungsträger unterscheiden:

 

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nur auf Antrag gewährt. Z. B. können Sie den Antrag bei Ihrem Rehabilitationsberater der Rentenversicherung stellen.
  • Die gewünschten Hilfen und Leistungen sollten Sie ausführlich begründen und einen Befundbericht von Ihrem behandelnden Arzt beifügen.
  • Der Arzt muss die Art der Erkrankung und die Notwendigkeit der Rehabilitationsleistung bestätigen.
  • Hinweis: Welche Stelle tatsächlich zuständig ist, klären die Leistungsträger unter sich ab und leiten Ihren Antrag an die jeweils richtige Adresse weiter. Eine entsprechende Information geht Ihnen zu.
  • Der zuständige Leistungsträger entscheidet über Ihren Antrag. Eventuell sind zusätzliche ärztliche Gutachten einzuholen.
  • Vor der endgültigen Entscheidung für eine bestimmte Umschulung wird häufig eine Berufsfindungs- und Arbeitserprobungsmaßnahme (BF/AP) Im BFW durchgeführt, um herauszufinden, welche beruflich wichtigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bei Ihnen vorliegen.
  • Im abschließenden Gespräch wird ein konkreter Vorschlag an Ihren Reha-Leistungsträger erarbeitet, welche Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben den sinnvollsten Weg zu einer dauerhaften Wiedereingliederung in das Berufsleben darstellt.
  • Die Anmeldung beim BFW München muss dann durch den zuständigen Leistungsträger (s.o.) erfolgen.

Sie können sich die Formulare auch im Internet herunterladen (Formularcenter der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de).