Kurzarbeitserprobung (KAP)
Die Kurzarbeitserprobung (KAP) wird durchgeführt, wenn eine Eignungsabklärung für einen bestimmten Beruf oder ein genau definiertes Berufsfeld erfolgen soll. Die Abklärung dient der Überprüfung und Absicherung Ihrer getroffenen beruflichen Entscheidung. Wir beantworten hier die Frage, ob Sie die praktischen und theoretischen Anforderungen für einen bestimmten Beruf bewältigen können und über die dafür erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen verfügen.
Die Kurzarbeitserprobung wird in folgenden Geschäftsstellen angeboten
Die Kurzarbeitserprobung beinhaltet Eignungstestungen (z. B. zum logischen Denken, zur Merkfähigkeit und Konzentration) und praxisorientierte Erprobungen sowie berufskundliche und integrationsorientierte Beratungen. Ergänzend werden psychologische Einzelgespräche geführt und im Bedarfsfall kann eine arbeitsmedizinische Untersuchung, durch die Zusatzkosten entstehen, beauftragt werden.
Sie erhalten während der Erprobung und im Abschlussgespräch eine Rückmeldung über Ihre Test- und Erprobungsergebnisse. Für den Leistungsträger (z. B. Rentenversicherung oder Arbeitsagentur) wird nach Beendigung der Maßnahme ein ausführlicher Ergebnisbericht erstellt.
Dauer und Ort
Die Kurzarbeitserprobung wird in: