Weiterbildungsprämie ...

... für Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen.


Weiterbildungsprämie beantragen!

Ihr Leistungsträger ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter und Sie befinden sich in einer zweijährigen Umschulung mit staatlich anerkanntem Berufsabschluss? Dann können Sie nach bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung bei Ihrem Kostenträger eine Weiterbildungsprämie von insgesamt 2.500 Euro beantragen (davon 1.000 Euro für die Zwischen- und 1.500 für die Abschlussprüfung).

Die Prämie wird Ihnen nach Vorlage Ihres erfolgreich erworbenen Prüfungszeugnisses von jenem Kostenträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) ausbezahlt, der Ihnen auch die Maßnahme finanziert hat.

Nähere Informationen erhalten Sie hier (klicken)!

 

Weiterbildungsprämie beantragen: Erst recht für Empfänger von Bürgergeld

Ein Bezieher von Bürgergeld erhält im o.g. Fall einen höheren Regelbezug. Wenn ein Alleinstehender zum Beispiel eine berufsabschlussbezogene Qualifizierung im BFW absolviert, bekommt er statt der üblichen 563 Euro monatlich Regelbedarf einen Betrag von 910,05 Euro monatlich.

Eine Beispielrechnung (Angaben ohne Gewähr):

   563,00 Euro Bürgergeld

+ 197,05 Euro (35 % Mehrbedarf aufgrund einer Qualifizierung via LTA nach § 49 SGB IX)

+ 150,00 Euro (Weiterbildungsgeld)

= 910,05 Euro monatlich

+ 2.500 Euro Weiterbildungsprämie

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn Ottmann
Telefon: 08091 51-4505
Email:    d.ottmann@bfw-muenchen.de