COVID-19: Isolationspflicht aufgehoben

Durch den von der Bayerischen Staatsregierung veranlassten Wegfall der Isolationspflicht für positiv auf Corona getestete Personen sind wir gezwungen, positiv getesteten Personen ohne Symptome den Besuch des BFW zu ermöglichen. Die Kostenträger haben darauf hingewiesen, dass sonst die Zahlung von Vergütung und Übergangsgeld gefährdet sein könnte. Personen mit Symptomen dürfen weiterhin nicht ins BFW kommen, es gelten die Empfehlungen der Bayerischen Staatsregierung.

Das ausführliche Hygienekonzept finden SIe hier (KLICKEN!)