Schutz und Sicherheit

Fachkraft für Schutz und Sicherheit



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Aufgaben im Beruf


Fachkräfte für Schutz und Sicherheit tragen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei, indem sie Personen, Objekte, Anlagen und Werte schützen und zudem Gefahren durch präventive Maßnahmen abwehren. Sie führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch, indem sie Gefahrenpotenziale erkennen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einleiten.
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten in privaten Sicherheitsdiensten oder im öffentlichen Dienst. Dort sind sie für Personen-, Objekt-, und Werkschutz verantwortlich. Darüber hinaus können sie in Notruf- und Serviceleitstellen arbeiten oder im Revier-, Streifen- oder Interventionsdienst eingesetzt werden.
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit überprüfen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, wie beispielsweise Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umweltschutz. 
Als Arbeitgeber für Fachkräfte für Schutz und Sicherheit kommen beispielsweise Industriebetriebe, Flughäfen und Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs infrage. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich außerdem bei Sicherheitsdienstleitern für Geld- und Werttransporte, im Objektschutz sowie im Messe- und Veranstaltungsschutz.


Voraussetzungen


Zur Berufsausübung und Aufgabenerfüllung sind eine gute Auffassungsgabe, Flexibilität, Genauigkeit, Ehrlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit ebenso notwendig wie eine gute sprachliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit und ein gepflegtes Erscheinungsbild. Ein qualifizierender Hauptschulabschluss sowie ein einwandfreies Führungszeugnis sollten vorliegen.
Zu den beruflichen Anforderungen einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit gehören sowohl das Tragen von Schutzkleidung und -ausrüstung sowie die Bereitschaft zum Einsatz im Freien – etwa beim Objektschutz, dem Revierdienst oder der City-Streife. Zudem können Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft zum Arbeitsalltag gehören.


Ausbildung


Die Ausbildung erfolgt nach dem staatlichen Rahmenausbildungsplan. Das handlungsorientierte Lernkonzept ermöglicht vielfältige praktische Übungen und gleichzeitig die Aneignung von Schlüsselqualifikationen. Ein unverzichtbarer Teil der Ausbildung ist das fachspezifische Englisch.
Während einer viermonatigen externen betrieblichen Lernphase werden die Ausbildungsinhalte in der Praxis umgesetzt und die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft.


Dauer und Abschluss


Die zweijährige Ausbildung endet mit einer zweiteiligen schriftlichen Abschlussprüfung sowie einer zusätzlichen mündlichen Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer. Die erfolgreichen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden tragen anschließend die Berufsbezeichnung staatliche anerkannte Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Zusätzlich kann in einer separaten Prüfung der Nachweis der Waffensachkunde für gewerbliche Dienstwaffenträger nach § 7 WaffG erworben werden.

Nächster Starttermin: 22.01.2025 und 21.01.2026

 

Telefonisch gibt Ihnen gerne Auskunft:

Herr Wiltschka, Tel.: 08091 51 1965
E-Mail: a.wiltschka@bfw-muenchen.de


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