Wirtschaft und Verwaltung

Industriekauffrau / Industriekaufmann



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Aufgaben im Beruf


Die Ausbildung zur Industriekauffrau / zum Industriekaufmann ermöglicht eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit an Arbeitsplätzen in Industrie- und Dienstleistungsunternehmen aller Art, beispielsweise im Ein- und Verkauf, in der Buchhaltung oder in der Personalverwaltung. Durch die umfassende Ausbildung können Industriekaufleute nicht nur in verschiedenen Abteilungen eingesetzt, sondern auch mit abteilungsübergreifenden Aufgaben betraut werden. Bei beruflicher Bewährung und Bereitschaft zu regelmäßiger Weiterbildung bestehen für Industriekaufleute sehr gute Aufstiegsmöglichkeiten in den Unternehmen.


Voraussetzungen


Angehende Industriekaufleute benötigen eine gute Auffassungsgabe, geistige Beweglichkeit und die Fähigkeit, komplexe Vorgänge in ihrem Zusammenhang zu erfassen und methodisch zu bearbeiten. Im Umgang mit Kunden, Lieferanten und Behörden sind eine gewandte Ausdrucksweise in Wort und Schrift sowie das äußere Erscheinungsbild wesentlich. Grundkenntnisse in Englisch werden erwartet. Die Persönlichkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollte sich besonders durch Zuverlässigkeit, Flexibilität, Ordnungssinn, selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise auszeichnen. Tätigkeiten in kaufmännischen Berufen werden als körperlich leicht eingestuft und werden im Wechsel im Stehen, Gehen und Sitzen durchgeführt.


Ausbildung


Die zweijährige Ausbildung erfolgt nach dem staatlichen Rahmenlehrplan und der Verordnung über die Berufsausbildung zur Industriekauffrau / zum Industriekaufmann auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes. In einer mehrmonatigen fachpraktischen Phase arbeiten angehende Industriekaufleute in den unterschiedlichen Bereichen eines Übungsbetriebs und können anhand praktischer Projektarbeiten erste berufsspezifische Erfahrungen sammeln. Eine anschließende externe betriebliche Lernphase erweitert und vertieft den Lernerfolg für eine erfolgreiche Wiedereingliederung. Dieses Ziel wird während der kompletten Ausbildung durch Integrationshilfen unterstützt.


Dauer und Abschluss


Die Abschlussprüfung erfolgt nach einer Ausbildungsdauer von 24 Monaten vor der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen anschließend die Berufsbezeichnung "Industriekauffrau bzw. Industriekaufmann." Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktisch-mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil sind an zwei Tagen drei Sachgebiete (Geschäftsprozesse, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Wirtschafts- und Sozialkunde) zu bearbeiten. Die praktisch-mündliche Prüfung bezieht sich auf ein Einsatzgebiet, über das der Prüfling einen Report als Basis für eine Präsentation und ein Fachgespräch erarbeitet hat. Nach einer von den Kammern vorgegebenen praktischen Tätigkeitsdauer im Anschluss an diese Prüfung besteht entsprechend den Regelungen der zuständigen Industrie- und Handelskammern die Möglichkeit der Weiterbildung zur Fachkauffrau / zum Fachkaufmann oder zur Fachwirtin / zum Fachwirt.

Beginntermine:

Kirchseeon: 24.01. und 26.06.2024

Beschreibung Ausbildung in Kirchseeon als PDF

München: 31.01. und 26.06.2024

Beschreibung Ausbildung in München als PDF

 

 


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