Sozialwesen

Arbeitspädagogin / Arbeitspädagoge, Reha



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Aufgaben im Beruf


Arbeitspädagogen/-innen arbeiten überwiegend als Gruppenleiter in Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch in der Suchtkrankenhilfe, in der Jugendberufshilfe (Reha) oder in anderen Einrichtungen der beruflichen Integration. Sie fördern und betreuen eigenverantwortlich Menschen mit Behinderung, die spezifische Hilfen am Arbeitsplatz benötigen. Zur beruflichen Qualität der Arbeitspädagogen/-innen gehören berufsfachliche sowie pädagogische und sonderpädagogische Kompetenzen und Fähigkeiten. Sie planen und organisieren die Arbeitsabläufe in den Werkstätten und leiten die behinderten Menschen bei ihrer Arbeit an. Sie sichern das Qualifikationsniveau der ihnen anvertrauten Menschen. Bei Aussicht auf Erfolg bereiten die Arbeitspädagogen/-innen behinderte Menschen für den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.


Voraussetzungen


Der Beruf verlangt ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und psychischer Belastbarkeit. Besondere Anforderungen sind verantwortungsbewusstes Handeln, Eigeninitiative, selbstständiges Arbeiten, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit sowie ein gutes Reflektionsvermögen. Ebenso ist ein einwandfreier Leumund notwendig. Positive Voraussetzungen sind außerdem Freude am Umgang mit Menschen sowie ein offenes Verhalten gegenüber dem ihnen anvertrauten Personenkreis. Formale Zugangsvoraussetzung ist eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- oder Studienberuf sowie eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis. Wurde die abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf des Gesundheits- und Sozialwesen absolviert, so muss diese Ausbildung mindestens dreijährig gewesen sein. Auch hier ist eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis nachzuweisen.


Ausbildung


Die 18-monatige Ausbildung zur Arbeitspädagogin, Reha / zum Arbeitspädagogen, Reha erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zur „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ (Kurzbezeichnung: gFAB oder VO-FAB). Darin enthalten ist die Ausbilder-Eignung gemäß AEVO. Die Abschlussprüfung beinhaltet sowohl einen schriftlich-theoretischen als auch einen fachpraktischen Teil. Die berufliche Qualifizierung ist in mehrere Ausbildungsphasen gegliedert, denen jeweils mehrwöchige externe Praktika folgen. Alle Praktika werden von den Rehabilitanden in einer frei gewählten, möglichst wohnortnahen, Einrichtung absolviert.


Dauer und Abschluss


Die Abschlussprüfung erfolgt nach einer Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Die Prüfung zur „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ erfolgt im Auftrag des Zentrums Bayern Familie und Soziales, die Prüfung gemäß der Ausbilder Eignungsverordnung wird im Rahmen des Abschlusses als geprüfte Fachkraft erworben. Das erfolgreiche Bestehen der hausinternen Prüfung ist mit der Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung Arbeitspädagogin, Reha / Arbeitspädagoge, Reha zu führen. Diese Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil sowie einer praxisbezogenen Projektarbeit mit einer Präsentation und einem Fachgespräch. In der Prüfung ist festzustellen, ob die Prüfungsteilnehmerin / der Prüfungsteilnehmer ausreichende Kenntnisse über die Arten und typischen Erscheinungsformen von Behinderungen sowie die damit häufig verbundenen geistigen, seelischen bzw. körperlichen Beeinträchtigungen hat. Weiterhin ist festzustellen, ob der Prüfling eigenverantwortlich Arbeits- und Berufsförderungen unter rehabilitativen Aspekten durchführen kann. Die praxisbezogene Projektarbeit muss zeitnah zur schriftlichen Prüfung erfolgen. Im Fachgespräch sind Inhalte und Ergebnisse der Projektarbeit vor dem Prüfungsausschuss zu erläutern.

 

Nächste Starttermine: 19.12.2024


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