Metall-Berufe / Techn. Produktdesigner

Geprüfte Qualitätsfachfrau / Geprüfter Qualitätsfachmann, Fertigungsprüftechnik



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Aufgaben im Beruf


Die Ausbildung zur Qualitätsfachfrau / zum Qualitätsfachmann ermöglicht eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit an Arbeitsplätzen in Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen aller Art. Haupteinsatzgebiete für Qualitätsfachleute sind die gesamte Längenprüftechnik, einschließlich der Prüfmittelüberwachung, der Werkstoffprüfung und der statistischen Prozessregelung. In die Ausbildung integriert ist der in der Industrie sehr anerkannte Lehrgang AUKOM 1, , sowie eine zertifizierte Schulung in der Mehrkoordinatenmesstechnik. Durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich des Qualitätsmanagments – nachgewiesen mit einem Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Qualität (QA-Schein) – können Qualitätsfachleute darüber hinaus bei Qualitäts- und Prüfplanung sowie Organisation, Dokumentation und Auditierung von Qualitätsmanagement-Systemen mitwirken. Bei beruflicher Bewährung und Bereitschaft zur Weiterbildung bestehen für Qualitätsfachleute sehr gute Aufstiegsmöglichkeiten.


Voraussetzungen


Der Beruf der Qualitätsfachfrau / des Qualitätsfachmanns erfordert vor allem die Fähigkeit, Anweisungen schnell zu erfassen und diese in qualitätstechnische Lösungen umzusetzen. Dazu sind technisches Verständnis, räumliches Vorstellungsvermögen sowie die Fähigkeit zu flexiblem und kreativem Arbeiten nötig. Die Ausübung einer Tätigkeit im prüftechnischen Umfeld setzt ein hohes Maß an Verantwortung und eine genaue sowie gewissenhafte Arbeitsweise voraus. Darüber hinaus werden kommunikative Fähigkeiten für den Kontakt mit dem Kunden erwartet. Die meisten Arbeiten können sowohl im Sitzen als auch im Stehen erledigt werden, so dass körperliche Anforderungen sehr gering bleiben. Die Bereitschaft zur Weiterbildung parallel zum technischen Fortschritt ist unbedingt erforderlich, eröffnet aber auch eine Fülle neuer Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung.


Ausbildung


Die zweijährige Ausbildung erfolgt nach dem Rahmenausbildungsplan und der von der Industrie- und Handelskammer erlassenen Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Qualitätsfachfrau / zum Qualitätsfachmann auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes. Darin sind Praxisbezug und Handlungsorientierung und damit die Integration von Theorie und Praxis festgeschrieben. Projekt- und Gruppenarbeiten fördern wichtige Schlüsselqualifikationen wie Fach-, Handlungs-, Methoden- und Sozialkompetenz. Während der Ausbildung werden umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit gängigen Mess- und Prüfverfahren der Längen- und Werkstoffprüftechnik, Methoden und Werkzeugen des Qualitätsmanagements und der EDV erworben. Eine dreimonatige externe betriebliche Lernphase in einem geeigneten Unternehmen ergänzt die Ausbildung.


Dauer und Abschluss


Die Abschlussprüfung erfolgt nach einer Ausbildungsdauer von 24 Monaten vor der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen anschließend die Berufsbezeichnung "Qualitätsfachfrau / Qualitätsfachmann." Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“ wird in den Schwerpunkten Prüf- und Messtechnik sowie Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements geprüft. Im praktischen Teil „Fertigungsprüftechnik“ werden vier Aufgaben aus der Mess- bzw. Prüftechnik gestellt, wobei sich jede Arbeitsaufgabe auf mehrere Qualifikationsschwerpunkte bezieht. Die in einem Lehrgang der Deutschen Gesellschaft für Qualität e.V. (DGQ) erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements werden in einer von dieser Gesellschaft durchgeführten Lizenzprüfung unter Beweis gestellt. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Qualitätsfachleute den DGQ-Schein „Qualitätsassistent“ (QA). Bei bestandener Prüfung wird das Zertifikat AUKOM 1 als anerkannten Qualifikationsschwerpunkt in der Messtechnik erteilt. Im Anschluss an diese Prüfung besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zur Technikerin / zum Techniker, zur / zum Qualitätsbeauftragten, Auditorin / Auditor und nicht selten auch zur Qualitätsmanagerin / zum Qualitätsmanager.

 

Nächste Starttermine:  03.07.2024


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