Schutz und Sicherheit

Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe (§34a GewO)



Beschreibung als PDF


Laut Gewerbeordnung müssen Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sind, eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben (§ 34a GewO). In diesem Sinne ist eine gewerbsmäßige Bewachung eine auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen gerichtete Tätigkeit. Diese kann von Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung über den Veranstaltungsdienst, die Fluggastkontrolle, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz bis hin zur Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen reichen.

 

Inhalte

 

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch und Straf- und Verfahrensrecht
  • Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste
  • Soziale und interkulturelle Kompetenzen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik


Ziel

 

Das Ziel dieses Vorbereitungslehrgangs ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Sachkunde-prüfung für das Bewachungsgewerbe vorzubereiten. Für die Abnahme der Sachkundeprüfung ist die Industrie- und Handelskammer zuständig.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit den für die Ausübung von Bewachungstätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut gemacht. Dies wird durch Unterrichtungsverfahren erzielt.

Die Vorbereitung  auf die Sachkundeprüfung erfolgt nach dem staatlichen Rahmenausbildungsplan. Die Unterrichtungsverfahren erstrecken sich inhaltlich auf die Sachgebiete Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht), Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Verfahrensrecht (einschließlich Umgang mit Waffen), Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste, Grundzüge der Sicherheitstechnik, Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt.  


Dauer und Abschluss

 

Die Kursdauer beträgt insgesamt 6 Wochen. Am Ende des Kurses steht die Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung der IHK über das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung. Zusätzlich erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine vom Berufsförderungswerk München ausgestellte Teilnahmebescheinigung.

Nächster Starttermin: in Planung 


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