Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)


Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als individuelle Lösung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gesundheitlichen Einschränkungen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement, als Teil des Gesundheitsmanagements, ist eine gesetzliche Forderung nach § 167 Abs. 2 SGB IX.

Auszug aus § 167 Abs. 2 SGB IX:

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessensvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit dem Schwerbeindertenvertreter, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
 

Unsere Leistungen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

  • Beratung und Unterstützung in Einzelfällen (bei körperlicher und/oder psychischer Einschränkungen)
  • Beratung von Arbeitgebern bei der Umsetzung des § 167 SBG IX Abs. 2
  • Beratung und Schulung des betrieblichen Integrationsteams
  • Infoveranstaltungen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Schulung von Führungskräften im Umgang mit leistungsgewandelten Mitarbeitern
  • Handlungsleitlinien für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 
  • Organisation und Koordination notwendiger Leistungen zum Erhalt von Beschäftigungsverhältnissen
  • Kontaktaufnahme zu externen Leistungsträgern


Unsere Ziele im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • Erhalt des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses
  • auf Wunsch: Teilnahme an BEM-Gesprächen
  • Begleitung bei der individuellen Bedarfsermittlung
  • Unterstützung bei der Beantragung von technischen Arbeitshilfen nach vorheriger Rücksprache mit externen Leistungsträgern
  • Berufliche und arbeitsplatzbezogene Anpassung
  • Erarbeiten von innerbetrieblichen Perspektiven


Unseren Flyer zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie hier (klicken!)


Psychologische Individualabklärung (PIA)

Zur Abklärung von Fragestellungen innerhalb des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) für Arbeitnehmer mit vorwiegend psychischen Einschränkungen im individuellen Leistungsbild haben wir in Kooperation mit unserem RehaAssessment eine eigene differenzialdiagnostische Maßnahme entwickelt.

Das Ziel jeder individuellen Psychologischen Individualabklärung (PIA) ist es, Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen eines arbeitspsychologischen Gutachtens nachhaltige Handlungsempfehlungen zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder des Beschäftigungsverhältnisses zu geben, die in der betrieblichen Praxis zeitnah umgesetzt werden können.


Kontakt

Bitte nehmen Sie bei Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Verbindung mit uns auf:

Telefon: 08091 51-3066

oder

bem@bfw-muenchen.de