
Seit dem 1. Januar 2003 gelten im Rahmen der beruflichen Weiterbildung für die Agentur für Arbeit neue gesetzliche Richtlinien. Durch die Einführung von "Bildungsgutscheinen" liegt die Auswahl einer Weiterbildungsmaßnahme nicht mehr bei der Agentur für Arbeit, sondern die Arbeitssuchenden entscheiden selbst in Eigenverantwortung über ihre individuelle Weiterbildung.
Einen generellen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht - es ist eine sogenannte "Kann-Leistung", über die immer im Einzelfall entschieden wird. Die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu bekommen, haben:
* Personen, die arbeitslos gemeldet sind, sowie
* Personen, denen eine Arbeitslosigkeit droht
und für die eine Förderung notwendig ist. Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung wird dann von den Beraterinnen und Beratern in der zuständigen Agentur für Arbeit getroffen.
In der Agentur für Arbeit werden in einem Gespräch mit der zuständigen Beraterin oder dem Berater der Bildungsbedarf und das Bildungsziel festgelegt. Bei der Vergabe orientieren sich die Beraterinnen und Berater der Agenturen für Arbeit an der regionalen Arbeitsmarktlage und den voraussichtlichen Chancen am Arbeitsmarkt.
Den Bildungsgutschein können Sie nach eigener Wahl bei einer von Ihnen gewählten Bildungseinrichtung einlösen.
Er muss dabei
- innerhalb der Gültigkeitsdauer,
- bei zugelassenen (zertifizierten) Bildungsträgern,
- für eine zugelassene Bildungsmaßnahme, die mit dem Bildungsziel auf dem Gutschein übereinstimmt,
eingelöst werden.
Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, können Sie darüber hinaus bei bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung eine "Weiterbildungsprämie" von bis zu 2500 Euro beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier (klicken!).
Ansprechpartner
Sollten Sie weitere Fragen zum Kundenmanagement haben, wenden Sie sich bitte an:
Herrn Martin Nettelnstroth
Telefon: 08091 51-1110
Email: m.nettelnstrothbfw-muenchende
